§129a: deutsche Justiz schon wieder im Zwielicht
Verfasst von Ossikopp am 17.12.2007
Zuerst die kurze Meldung in der Provinzzeitung:
Festnahme
Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat eine Deutsche wegen Mitgliedschaft in einer türkischen Terrororganisation festnehmen lassen. Die seit Jahren per Haftbefehl gesuchte 42-Jährige soll von 1996 bis 1998 als Aktivistin für eine innerhalb der DHKP-C (Revolutionäre befreiungspartei/-front) bestehende linksextremistische Terrorgruppe in Deutschland aktiv gewesen sein.“
Einfache Geschichte: eine Terroristin hat sich erwischen lassen.
Und erst danach, wo der normale Zeitungleser die Information „Terroristen sind unterwegs, wurden aber geschnappt“ schon abgespeichert hat und nicht mehr weiter nachfragt, tauchen die Ungereimtheiten auf.
Zuerst einmal, dass eine „seit Jahren gesuchte Terroristin“ schon einen Tag nach ihrer Festnahme gegen Kaution von gerade mal 5000,- Euro und Abgabe des Passes wieder frei kommt. Das passt nicht ganz zur Story, steht deswegen auch nicht mehr in der Provinzzeitung. Dass ein Mitglied des Bundestages sie eingeladen hat, im Deutschen Bundestag ein Buch vorzustellen, auch nicht.
Mittlerweile ist zum Glück einiges über diesen Fall veröffentlicht worden; lesenswert zum Beispiel der Telepolis-Artikel und der Bericht der „jungen Welt“, ein guter Kommentar auch bei „Der Morgen“.
Da das Buch, das von der angeblichen „Terroristin“ ins deutsche übersetzt und nun hier vorgestellt wurde, von einem wirklichen, echten, nicht-mehr-lustig Terroristen geschrieben wurde, stellt sich die Frage: was gibt es an eindeutigen Fakten zu dieser Geschichte?
„Flüchtig“
Aus der Pressemitteilung des Generalbundesanwältin vom 12.Dezember: „Die Beschuldigte war flüchtig und wurde seit dem Jahr 2001 mit Haftbefehl gesucht, der im Jahr 2005 neu gefasst wurde.“
Die „flüchtige Terroristin“ wohnt seit Jahren mit ihrem griechischen Ehemann in Athen, ist dort gemeldet und z.B. als Journalistin für die „junge Welt“ akkreditiert. Da sie seit Jahren für u.a. Telepolis und die „junge Welt“ schreibt, dürfte sie bei diesen beiden Redaktionen ausreichend gut bekannt sein, dass diese Fakten als unstrittig gelten können – sonst hätte wohl von dort schon jemand widersprochen.
Die „flüchtige Terroristin“ hat zudem nachweislich einiges getan, was eine echte Terroristin wohl gelassen hätte – so z.B. noch im März diesen Jahres bei einem Kongress in Berlin zu sprechen, oder immer wieder Artikel in der „jungen Welt“ mit korrekter Angabe von Namen und Wohnort zu veröffentlichen.
Zu einer öffentlich ganz normal mit ihrem Namen beworbenen Lesereise nach Deutschland zu kommen, ist auch keine Idee, die zum Bild einer „flüchtigen Terroristin“ passt. Erst recht nicht, wenn eine der Lesungen im Gebäude des Deutschen Bundestages stattfindet – dort muss ja nun wirklich jeder davon ausgehen, dass irgendetwas an Sicherheitsüberprüfung stattfindet.
Die Reaktion einer Sprecherin der Generalbundesanwaltschaft, „Es wäre wünschenswert gewesen, wir hätten uns korrekter ausgedrückt und das Wort ‘Fluchtverdacht’ verwendet“, will die ganze Geschichte auf die Ebene einer mißverständlichen Formulierung herunterziehen. Als wäre der Begriff „Fluchtverdacht“ in irgendeiner Weise näher an der Situation und weiter weg von einer klaren Lüge.
„Terrororganisation“
Wieder aus der Pressemitteilung der Generalbundesanwältin: „Der Beschuldigten liegt zur Last, von Frühjahr 1996 bis Frühjahr 1998 Mitglied der im Inland innerhalb der DHKP-C bestehenden terroristischen Vereinigung gewesen zu sein“.
Wie der Verfassungsschutz informiert, war die DHKP-C zu dem Zeitpunkt noch eine legale Gruppierung: erst im August 1998, also Monate nach der zur Last gelegten Tätigkeit, wurde sie verboten, und letztinstanzlich bestätigt wurde das Verbot sogar erst knapp 2 Jahre später. Zitat: „Am 13. August 1998 erließ (…) der Bundesminister des Innern gegen die THKP-C ein Betätigungsverbot. Die DHKP-C bewertete er zeitgleich als Ersatzorganisation der 1983 verbotenen ‘Devrimci Sol’ und bezog sie in das frühere Verbot mit ein. Die Anfechtungsklage der DHKP-C hiergegen wies das Bundesverwaltungsgericht am 1. Februar 2000 letztinstanzlich ab.“
Die Tätigkeit der „Terroristin“ bestand übrigens nach eigenen Angaben darin, in einem Menschenrechtszentrum u.a. eine Zeitschrift herausgegeben zu haben, dabei durchaus auch Artikel der (damals ja legalen) DHKP-C übersetzt und veröffentlicht zu haben; in der Formulierung des Generalbundesanwältin wird daraus „nahm sie mehrfach an Treffen hochrangiger Funktionäre teil. Diese Treffen dienten der Planung und Vorbereitung von Brandstiftungs- und Tötungsdelikten sowie anderer militanter Aktionen“.
Das Timing
Die Lesereise, wegen der Heike Schrader (so heisst die beschuldigte Journalistin und Übersetzerin) jetzt nach Deutschland gekommen ist, stellt das Buch „Guantanamo auf griechisch – Zeitgenössische Folter im Rechtsstaat“ von Savvas Xiros vor (erschienen im Pahl-Rugenstein-Verlag).
Die Pressesprecherin der Generalbundesanwaltschaft, Dr. Sonja Heine, meint: „Die deutschen Ermittler sind auf die Lesereise ‘per Internetrecherche’ aufmerksam geworden“. Dagegen Rüdiger Göbel, stellvertretender Chefredakteur der Tageszeitung junge Welt: „Eine einfache Recherche beim Internetsuchdienst Google bzw. direkt über unsere Homepage ergibt: Heike Schrader berichtet in der jungen Welt regelmäßig aus Griechenland“.
Wie glaubhaft ist es, dass sie erst jetzt, zufällig genau einen Tag vor Beginn der Lesereise, „entdeckt“ und „gefasst“ wurde?
amnesty international schreibt im Zusamenhang mit Savvas Xiros, dem Autor des auf der Lesereise vorgestellten Buchs: „Das Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden gegen 18 mutmaßliche Mitglieder der illegalen Gruppe ‘17. November’, die für 23 politische Morde und andere in den Jahren 1975 bis 2000 begangene Straftaten verantwortlich gemacht wurde, gab Grund zur Besorgnis“. „Grund zur Besorgnis“ – das ist amnestys diplomatisch-höfliche, gewöhnlich verwendete Formulierung für „es stinkt gewaltig“. Xiros wurde offensichtlich auf der Intensivstation von den Sicherheitsbehörden gefoltert und zu Aussagen gezwungen.
Der Verdacht liegt nahe, dass die Lesereise verhindert werden sollte. Folter in der EU? Darf nicht sein, kann also nicht sein, und bloß keine Diskussion darüber.
Der Verdacht liegt auch nahe, dass -ähnlich der „Alert Levels“ in den USA- mal wieder die Gefahren durch Terrorismus in das allgemeine Bewusstsein gebracht werden sollten, damit mehr „Sicherheits“maßnahmen eingeführt werden können.
Eine höfliche Schlussfolgerung bietet Harald Neuber im Telepolis-Artikel an: „Entweder trifft der Vorwurf der politischen Justiz zu oder die Ermittler haben in unglaublicher Weise geschlampt. Wenn eine vermeintliche Guerillera über Jahre hinweg ein- und ausreisen kann – wie ist es dann um den Schutz vor wirklichen Terroristen bestellt?“