G8-Durchsuchungsaktionen waren illegal: „…und tut das nie wieder!“
Verfasst von Ossikopp am 4.1.2008
Die Durchsuchungsaktionen bei G-8-Gegnern im Vorfeld des Weltwirtschaftsgipfels waren rechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof heute festgestellt. Außerdem hatte der 3. Strafsenat laut AP „nachhaltige Zweifel„, ob sich „die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer Vereinigung im strafrechtlichen Sinne zusammengeschlossen haben„.
Ist ja schon mal wenigstens etwas, aber: wird jetzt einfach erklärt „das war gegen das Gesetz“, und dann sind alle zufrieden? Was da passiert ist, war strafbar! Zumindest Hausfriedensbruch kann man ja wohl nicht bestreiten; viel schlimmer noch finde ich die geistige Brandstiftung über den „Terror“-Begriff und die offensichtliche Einschüchterung von bestimmten politischen Meinungen.
Zu vermuten ist, dass irgendein Sprecher der Bundesanwaltschaft einen Fehler einräumt. Im Höchstfalle wird irgendjemand nicht befördert oder sogar versetzt. Die ausführenden Polizisten werden vom „Befehlsnotstand“ reden – wenn sie überhaupt angesprochen werden.
Konsequenzen, wie sie vom Gesetz her vorgesehen sind, wird es für die staatlichen Täter nicht geben.
Und beim nächsten politisch vergleichbaren Ereignis können wieder dieselben illegalen Aktionen zur gefahren werden – es bleibt ja ohne Konsequenzen.
Gelten die Gesetze der Bundesrepublik nur für einen Teil der Bevölkerung?